AGB
Allgemeine Geschäftsbedingunen (AGB)
1. Vertragsabschluss
Das verbindliche Buchen einer Führung auf unserer Homepage stellt einen Auftrag an Stadtführung-Weinwanderweg dar. Mit der Buchung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag gilt als zustande gekommen mit Versand einer Bestätigungsmail durch Stadtführung-Weinwanderweg.
Sie haben die Möglichkeit die Führung per Überweisung zu bezahlen. Die Überweisung muss direkt im Anschluss getätigt werden. Hierfür bitte unbedingt im Verwendungszweck das gebuchte Führungsdatum angeben. Sofern der Anmelder der Führung nicht mit dem Kontoinhaber identisch ist bitte auch den Namen des Anmelders hier eingeben.
2. Leistungen
Die vertraglichen von Stadtführung-Weinwanderweg zu erfüllenden Leistungen ergeben sich aus der Tourbeschreibung. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Führungen zu Fuß erfolgen. Es obliegt dem Kunden einzuschätzen, ob er zu einer etwa dreistündigen Führung zu Fuß in der Lage ist.
3. Stornierungen durch den Kunden
Bei Stornierung einer Führung durch den Kunden entstehen Bearbeitungskosten und Verdienstausfälle. Diese erlauben wir uns wie folgt zu berechnen
Bei Stornierung 30 oder mehr Tage vor Beginn der gebuchten Führung werden 20% des Vertragspreises fällig
Bei Stornierung 29 bis 7 Tage vor Beginn der gebuchten Führung werden 50% des Vertragspreises fällig
Für Stornierungen weniger als 7 Tage vor Beginn der gebuchten Führung werden 100% des Vertragspreises fällig. Erscheint ein Kunde ohne eine Stornierung vorzunehmen nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt, werden ebenfalls 100% des Vertragspreises fällig.
4. Stornierung durch Stadtführung-Weinwanderweg
Stadtführung-Weinwanderweg behält sich vor Touren abzusagen, falls weniger als sechs Buchungen getätigt werden. In diesem Fall informiert Stadtführung-Weinwanderweg Sie mindestens 7 Tage vor Beginn der besagten Führung per E‑mail. Sie erhalten in diesem Fall den vollen Führungspreis zurückerstattet. Sonstige Kosten wie z.B Anreise Hotel etc. können keinesfalls von Stadtführung-Weinwanderweg erstattet werden.
Im Falle einer von Stadtführung-Weinwanderweg zu verantwortenden Stornierung der Führung wird der volle Vertragspreis erstattet. Dies gilt nicht im Falle von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen oder ähnlichem. Sonstige Kosten wie z.B Anreise Hotel etc. können keinesfalls von Stadtführung-Weinwanderweg erstattet werden.
Im Falle einer von Stadtführung-Weinwanderweg zu verantwortenden Stornierung von Teilleistungen innerhalb der Führung, besteht Anspruch auf die Erstattung eines entsprechenden Teilbetrages. Sonstige Kosten wie z.B Anreise Hotel etc. können keinesfalls von Stadtführung-Weinwanderweg erstattet werden.
5. Auschluss von Teilnehmern durch Stadtführung-Weinwanderweg
Die Tour ist nicht als Saufveranstaltung oder ähnliches gedacht. Die Alkoholmengen sind dementsprechend geplant. Allgemeine Verhaltensregeln des menschlichen Zusammenlebens (nicht pöbeln, grölen oder ähnliches, insbesondere nicht bei unseren Partnerlocations) sind bei der Tour weiterhin zu beachten. Stadtführung-Weinwanderweg behält sich vor Tourteilnehmer, die sich nicht dementsprechend Verhalten von der Tour auszuschließen. Insbesondere Teilnehmer die schon angetrunken zum Treffpunkt erscheinen oder unterwegs zusätzlich zu dem in der Tour inklusiven Wein weiteren Alkohol konsumieren werden von der Tour ausgeschlossen. Eine Anspruch auf Erstattung des Tourpreises besteht in diesem Fall nicht.
6. Haftungsausschluß
Stadtführung-Weinwanderweg haftet nicht für im Zusammenhang mit der Führung erbrachter Leistungen dritter.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an der Führung auf eigene Gefahr erfolgt. Stadtführung-Weinwanderweg übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden. Die Führung findet u.a. im öffentlichen Straßenraum statt, die Einhaltung der allgemeine Verkehrsregeln obliegt dem Kunden. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Kunden, nur so viel Alkohol zu verzehren, dass eine gefahrlose Teilnahme als Fußgänger am Straßenverkehr noch möglich ist. Stadtführung-Weinwanderweg behält sich vor stark betrunkene Personen von der Führung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung ergibt sich hieraus nicht
7. Bilder
Fotos von Ihnen werden wir nur dann veröffentlichen, wenn Sie sich ausdrücklich hiermit einverstanden erklärt haben
8. Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.